Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Pflege Anders
Zuverlässig an Ihrer Seite
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und zuhause gepflegt werden, ist der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI in vielen Fällen verpflichtend. Wir führen den Termin zuverlässig, verständlich und unkompliziert durch.
- Schnelle Terminvergabe
- Verständliche Beratung
- Bestätigung für die Pflegekasse
Was ist der Beratungseinsatz nach § 37.3?
Der Beratungseinsatz ist ein regelmäßiger Termin, der sicherstellt, dass die Pflege zuhause gut gelingt – und dass Pflegende die Unterstützung bekommen, die sie brauchen.
Angehörige entlasten – praktische Hinweise für den Pflegealltag, verständlich erklärt.
Qualität sichern – wir schauen, ob die Versorgung gut passt und geben Orientierung.
Unterstützung erkennen – wir zeigen frühzeitig Möglichkeiten und Leistungen auf.
Für wen ist der Beratungseinsatz verpflichtend?
Pflegegrad & Fristen
- Pflegegrad 1: freiwillig möglich
- Pflegegrad 2 & 3: verpflichtend alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 & 5: verpflichtend alle 6 Monate
- Zusätzliche Beratung: alle 3 Monate freiwillig möglich
Wichtig zu wissen
Ablauf des Beratungseinsatzes
01
Termin vereinbaren
Wir finden telefonisch schnell einen passenden Zeitpunkt.
02
Beratungsgespräch
Wir führen ein peröhnliches Gespräch mit Analyse Ihrer Situation.
03
Empfehlungen
Sie erhalten individuelle Empfehlungen für Ihre Pflegesituation.
04
Bestätigung
Sie bekommen die Bestätigung für die Pflegekasse.
Dauer in der Regel ca. 30–45 Minuten.
Ihre Vorteile bei uns
Mehr als nur ein Pflichttermin – wir unterstützen Sie wirklich.
- Zuverlässige Durchführung des Beratungseinsatzes
- Schnelle Terminvergabe – unkompliziert und planbar
- Individuelle Beratung zu Ihrer Pflegesituation
- Unterstützung über den Pflichttermin hinaus
- Hilfe bei Leistungen & Ansprüchen
Häufige Fragen
Ist der Beratungseinsatz kostenlos?
Ja. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig.
Muss ich mich selbst darum kümmern?
Ja – die Organisation liegt grundsätzlich bei Ihnen.
Wir unterstützen Sie dabei schnell und unkompliziert bei Termin und Ablauf.
Wie lange dauert ein Termin?
In der Regel dauert der Beratungseinsatz ca. 30–45 Minuten.
Welche Pflegehilfsmittel und technischen Hilfen stehen mir zu?
Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Hilfsmittel – z. B. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Inkontinenzprodukte, Rollatoren, Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme.
Auch Maßnahmen zur Wohnraumanpassung sind möglich. Wir beraten Sie individuell und unterstützen Sie bei der Beantragung.
Wer hilft mir bei der Auswahl und Organisation der Hilfsmittel?
Wir unterstützen Sie bei Auswahl und Organisation und arbeiten dabei eng mit Sanitätshäusern in der Umgebung zusammen.
Werden Wohnraumanpassungen übernommen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Antragstellung.
Ihre Frage ist nicht dabei?
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Sie haben Fragen oder möchten ein Erstgespräch vereinbaren? Wir sind gerne für Sie da – telefonisch, per E-Mail oder online.